AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
RS-Event- &Medientechnik Rico Schulze

§1

1. Die Firma RS-Event- &Medientechnik Rico Schulze ist ein Anbieter für Veranstaltungstechnik, Planung. Die nachstehenden AGB sind Bestandteil der zwischen ihr und dem Kunden geschlossenen Verträge.

2. Für alle Rechtsgeschäfte von RS-Event- &Medientechnik Rico Schulze gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, RS-Event- &Medientechnik Rico Schulze erkennt diese vollständig oder teilweise ausdrücklich und schriftlich an.

§2

Die Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot von RS-Event- &Medientechnik Rico Schulze, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung in Textform genannt werden. Dieses Angebot ist unverbindlich.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§3

1. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet.

2. Der Verkäufer/Vermieter ist berechtigt, Hinterlegung einer Sicherheit zu Verlangen.

3. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer/Mieter nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

4. Zahlungsmodalitäten werden für jeden Vorgang gesondert vereinbart

5. Der Verkäufer/Vermieter ist berechtigt, Vorkasse bzw. Vorauszahlung  zu verlangen. Haben die Parteien vereinbart, dass zu einem ausgemachten Zeitpunkt, eine An- bzw. Vorauszahlung zu erfolgen hat, so ist RS-Event- &Medientechnik Rico Schulze berechtigt, bei Ausbleiben der Zahlung, ihre Leistung vollständig bis zur Erbringung der Anzahlung zurückzuhalten.

§4

1. Der Kunden ist verpflichtet, nach Übernahme des Vertragsgegenstandes diesen zu prüfen und sich deren Vollständigkeit und Funktion zu überzeugen.  Erkennbare Mängel müssen RS-Event- &Medientechnik Rico Schulze sofort, vornehmlich schriftlich, angezeigt werden.
Gleiches gilt für Mängel, welche im Laufe des Vertragslaufzeit auftreten. Unterlässt der Kunde eine unverzügliche, schriftliche Mängelanzeige, so kann er deswegen weder die Gegenleistung mindern, noch ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

2. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, welche am Mietgegenstand von RS-Event- &Medientechnik Rico Schulze  und/oder Eigentum  Dritter dadurch entstehen, dass eine Mängelanzeige schuldhaft nicht wenn die Mängelanzeige länger als 48Stunden nach Rücklieferung erfolgt oder verspätet übermittelt worden ist.

2.1 Die Mängelanzeige kann via E-Mail oder WhatsApp erfolgen. bis zu 48Stunden nach Rücklieferung, ist dies nicht gewünscht, kann der Kunde bei Rückgabe auf schriftliche Bestätigung des einwanfreien Zustandes Mietgegenstand bestehen.

3. Der Kunde übernimmt ab Übernahme bis zur ordnungsgemäßen Rücknahme die Verkehrssicherungspflichten am Vertragsgegenstand.

4. Der Kunde verpflichtet sich zum sachgerechten und sorgfältigen Umgang mit dem Vertragsgegenstand . Auf- und Abbau, Betrieb und Umgang mit den Geräten muss gemäß der Gebrauchsanweisung erfolgen.

§5

Vermiter=Verkaufer, es Handelt sich um generälle Aufträge bei RS-Event- &Medientechnik Rico Schulze unabhängig von Miete oder Kauf.

1. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der Ort, an welchem die Leistung von RS-Event- &Medientechnik Rico Schulze vertragsgemäß zu erbringen ist, entsprechende Eignung aufweist. Darüber hinaus ist es auch Aufgabe des Kunden ggf. erforderliche behördliche Genehmigungen und/oder vergleichbare Auflagen von dritter Seite auf eigene Kosten einzuholen.

2. Kann die Leistung von RS-Event- &Medientechnik Rico Schulze am vereinbarten Ort nur mit zusätzlichen Aufwand, welcher nicht Gegenstand des Vertrages ist, erbracht werden, so kann RS-Event- &Medientechnik Rico Schulze den zusätzlichen Aufwand  gegenüber dem Kunden berechnen. RS-Event- &Medientechnik Rico Schulze wird im Vorfeld unter Hinweis auf diese Klausel den Kunden in Kenntnis setzen und den voraussichtlichen Mehraufwand und die damit verbundenen Mehrkosten beziffern.

3. Mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit und insoweit dann nicht genehmigter Weiternutzung durch den Kunden, tritt keine Vertragsverlängerung ein. Der Kunde schuldet gleichwohl für den vertragswidrig genutzten Zeitraum eine Nutzungsentschädigung auf Basis der Preisgestaltung im Vertrag

4. Gleiches gilt, wenn der Kunde die Verwenderin bei dem Abbau/Entfernung des Leistungsgegenstandes be- oder verhindert. Ein Zurückbehaltungsrecht diesbezüglich steht dem Kunden nicht zu, es sei denn dieses kann aufgrund einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung begründet werden.

5. Der Mieter ist verpflichtet, alle nötigen Versicherungen für die Mietsache abzuschließen. RS-Event- &Medientechnik Rico Schulze ist berechtigt, die Leistungserbringung von einem entsprechenden Versicherungsnachweis abhängig zu machen.

6. Der Mieter haftet in vollem Umfang für jede Art von Schäden an dem Vertragsgegenstand, auch wenn diese durch Umwelteinflüsse oder Dritte entstehen, außer für diejenigen, die der Vermieter zu vertreten hat.

7. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder verweigert aus anderem Grund die Annahme der Vertragsleistung des Vermieters, hat der Kunde Ersatz für die entstandenen Aufwendungen und geminderten Möglichkeiten einer anderweitigen Vermietung nach folgenden Bestimmungen zu zahlen.

Als geschuldete Leistung des Kunden ist das gesamte Auftragsvolumen zu verstehen, das sich zusammensetzt aus dem Mietzins zuzüglich vereinbarter Werklöhne und der Leistung durch den Vermieter beauftragten Subunternehmen. Die Berechnung der nachfolgenden Fristen regelt sich nach dem Termin, an dem der Mietvertrag zwischen den Parteien abgeschlossen wurde.

Der Kunde hat bei einem Rücktritt folgende Rücktrittsgebühren zu entrichten:

bis 30 Tage vor Miet/Auftragsbeginn:             25% des Auftragsvolumens

bis 15 Tage vor Miet/Auftragsbeginn:             35% des Auftragsvolumens

bis 5 Tage vor Miet/Auftragsbeginn:             50% des Auftragsvolumens

bis   3 Tage vor Miet/Auftragsbeginn:             70% des Auftragsvolumens

7.1 Tritt der Kunde vom Vertrag zurück auf grund von Naturkatastrophen, Unwetter, Pandemie(kurzfristigen änderungen der Pandemie der Pandemie-Regeln durch den Staat) oder einer Unruhe kann der Kunde Kostenfrei von dem Auftrag zurücktreten. Sind jedoch Produktionskosten(Maßanfertigungsvon Gobos oder Messemöbel), Viedokontent, Visualisierung/Vorprogramierung von Licht oder Video oder Anfahrtskosten können diese dem Kunden denoch in Rechnung gestelt werden.

7.2 Von einem Kauf-Auftrag kann Maximal 14Tage nach schriftlicher Bestellung(via Angebot) Kostenfrei zurück getreten werden! Danach werden alle Position des Auftrages der Rechnung normal nach Rücktrittsgebühren(§5.7) brechnet. In einzelfällen können einezlne Positionen durch RS-Event- &Medientechnik Rico Schulze von den Rücktrittsgebüren(§5.7) entfallen. Personalkosten werden jedoch Immer nach voll berechnet.

8. Bei Sonderrabatt durch Werbung muss diese spätestens 12 Stunden nach der Veranstaltung geschalten sein. Im besten fall aber auf dem Plakat/Socialmedia-Post mit dem die Veranstaltung beworben wird.

§6

Wenn der Verkäufer/Vermieter an der Erfüllung seiner Verpflichtung durch Eintritt von unvorhersehbaren außergewöhnlichen Umständen, wie beispielsweise Arbeitskampf, Unwetter o.ä  gehindert wird, die er trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird die Leistung durch einen solchen Umstand unmöglich, so wird der Verkäufer/Vermieter von seiner Verpflichtung frei.

§7

Ist Gegenstand des Vertrages zwischen RS-Event- &Medientechnik Rico Schulze und dem Kunden der Erwerb von Gegenständen, gelten zusätzlich folgende Regelungen.

1.Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer Eigentum von RS-Event- &Medientechnik Rico Schulze

2. Handelt es sich bei dem Kaufgegenstand um einen gebrauchten Artikel, so erfolgt die Veräußerung unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung; unberührt bleibt die Haftung für Vorsatz und Arglist.

3. Kann der zum Kauf Angebotene Artikel nichtmehr geliefert werden (auf Grund von: Das der Artikel nicht mehr produziert wird, es Lieferengpässe gibt die Länger als 6. Wochen dauern (ab Zahlungseingang) oder der Artikel wurde um mehr als 10% Teurer), kann RS-Event- &Medientechnik Rico Schulze oder der Käufer vom Kauf zurücktreten, In diesem Fall wird der alte Kaufvertrag zwischen RS-Event- &Medientechnik Rico Schulze und dem Kunden nichtig! Wen extra Ware angeschafft worden ist geht diese in den Besitz des Käufers über, der Betrag des nicht zu beschaffbaren Artikels wird dem Käufer gutgeschrieben ein Gutschriftsbeleg wird erstellt und der Betrag auf die bei Zahlung genutzte Zahlungsmethode Rückgebucht!

4. Bei Kaufrücktritt wenn keine Ware extra für den Verkauf, Gekauft wurde kann mit einer Bearbeitungsgebür in höhe von 10% Netto der Auftrag stoniert werden.
Solte aber Material extra Gekauft worden sein wird dies zusätzlich berechnet!

5. Die Ware wird inerhalb 30Tage nach Zahlungseingang Geliefert. Der Versand erfolgt spätestens 25Tage nach Zahlungseingang!
Im Fall der Abholung muss die Ware innerhalb von 30Tagen ab Auftragserteilung abgeholt sein sonst werden Lagerkosten zu je 10€ pro Angefangen m2 je angefangener Woche berechnet!

§8

Wird die Ware auf Wunsch des Käufers diesem zugeschickt, so geht mit ihrer Auslieferung an den Versandbeauftragten des Verkäufers die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über.

1. Als Gerichtsstand für sämtliche Auseinandersetzungen bzw. Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag vereinbaren die Parteien, soweit zulässig, der Sitz von RS-Event- &Medientechnik Rico Schulze

2. Der geschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik.

Bei DryHire;
Ist die Abhol- und Rückgabezeit Jewaills 7Uhr und 15Uhr ab Lager.
dies gilt für den Ersten/Letzten Mittag.
In sofern nichts anderes schriftlich festgelegt wurde.

Der Kunde hat bei verspäteter Rückgabe folgende Gebühren zu entrichten:

Ab 1 Stunde nach Mietende: 5% des Auftragsvolumens

Ab 2 Stunden nach Mietende: 10% des Auftragsvolumens

Ab 5 Stunden nach Mietende: 15% des Auftragsvolumens

Ab 1 Tag nach Mietende: 20% des Auftragsvolumens

Bei Fullservice;
Wird die Zeit des Auf-/Abbaustars Schriftlich auf dem Angebot Festgehalten.


Rechtssatz, der nur gilt, wenn andere Normen keinen Vorrang haben

Für den Fall, dass eine Klausel in Gänze oder zum Teil unwirksam sein sollte, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages bzw. die Einbeziehung der übrigen AGB nicht. Anstelle der unwirksamen Klausel soll eine solche treten, welche dem Geist der ursprünglichen Klausel in Verbindung mit dem Geist des Vertrages am nächsten kommt.